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Kosten

Jede effektive Verteidigung ist zeit- und arbeitsaufwendig. Sie ist deshalb nicht umsonst zu haben.

Kostenfreies Kontaktgespräch

Die strafrechtliche Vertretung setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten voraus.

Deshalb führt Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Kontaktgespräch.

In diesem wird er Sie auch über anfallende Kosten aufklären. Rechtsanwalt Dietrich legt Wert auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass Sie bereits im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich zu rechnen haben.

Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren

Bei der Bestimmung des Verteidigerhonorars sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit von maßgeblicher Bedeutung.

Einer Abrechnung wird in der Regel entweder ein sogenanntes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz zugrunde gelegt.

Bei einem Pauschalhonorar werden für bestimmte Tätigkeiten des Verteidigers „Festpreise“ vereinbart. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis wird ein bestimmter Betrag als Stundensatz festgelegt.

Ein Pauschalhonorar bietet sich immer bei überschaubaren Sachverhalten an. Stundensatzvereinbarungen dagegen sind sinnvoll, wenn es sich um ein langwieriges, umfangreiches Verfahren handelt.

Die Vor- und Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten wird Rechtsanwalt Dietrich mit Ihnen im Kontaktgespräch erörtern. Gemeinsam wird man festlegen, welche Abrechnung in der konkreten Situation am sinnvollsten ist.

Vergütungsvereinbarung

Sollten Sie Rechtsanwalt Dietrich nach dem Kontaktgespräch als Verteidiger beauftragen, wird er mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung abschließen. In dieser wird festgelegt, welche Kosten für Sie entstehen.

Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger

Rechtsanwalt Dietrich wird für Sie auch als Pflichtverteidiger tätig. Im Vorgespräch wird Rechtsanwalt Dietrich für Sie prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen und somit ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. In der Regel wird ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger ab einer bestimmten Straferwartung beigeordnet. Aber auch eine Verhaftung oder Festnahme im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens führen in der Regel dazu, dass die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Letztlich kann auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit der Selbstverteidigung dazu führen, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Im Falle der Bestellung Ihres Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger müssen Sie in der Regel keine Rechtsanwaltsgebühren unmittelbar an Ihren Verteidiger zahlen.

Preisgünstigstes Angebot führt nicht zur besten Verteidigung

Bei der Auswahl eines Verteidigers sollten Sie berücksichtigen, dass häufig nicht das preisgünstigste Angebot Ihnen letztlich die beste Verteidigung bieten wird. Es besteht die Gefahr, dass das vermeintlich gesparte Verteidigerhonorar zu Lasten der Verteidigungsintensität geht.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Juli 2025: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Fachanwalt Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Juli 2025: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

04. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.
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