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Pflichtverteidiger

Bei bestimmten Straftaten beziehungsweise ab einer bestimmten Straferwartung oder bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers in einem Strafverfahren zwingend vom Gesetz vorgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer notwendigen Verteidigung.

Sollten Sie im Falle einer notwendigen Verteidigung noch keinen Verteidiger bevollmächtigt haben, wird Sie das Gericht auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu benennen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Gericht einen – dem Gericht genehmen – Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger auswählen.

Da ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt in der Regel nicht Ihre Interessen wahrnehmen wird, sollten Sie selbst einen Verteidiger benennen. Der von Ihnen benannte Rechtsanwalt wird Ihnen dann vom Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet.

Sollten Sie eine Aufforderung vom Gericht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, sollten Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Strafverteidiger vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich steht Ihnen für eine Terminsvereinbarung unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur notwendigen Verteidigung und zum Pflichtverteidiger finden Sie unter: http://pflichtverteidiger-strafrecht.berlin

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

23. Mai 2025: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Mai 2025: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.
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Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Noch ein weiterer Strafverteidiger?

Die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidigung

Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Verwertungsverbot wegen Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers bei der Vernehmung ist nur bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen anzunehmen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein konsensualer Wechsel des Pflichtverteidigers benötigt ein Einverständnis von beiden Seiten.

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