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Vita Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Dietrich wurde 1976 in Berlin geboren.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Während seines Studiums arbeitete Rechtsanwalt Dietrich für die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rödl Enneking & Partner in Berlin, welche in das Netzwerk Rödl & Partner eingebunden ist. Rödl & Partner ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

Nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien absolvierte Rechtsanwalt Dietrich in Berlin das Rechtsreferendariat. Dabei war er unter anderem in der Rechtsanwaltskanzlei Dan Assan und Partner in Tel Aviv tätig, einer Kanzlei, die sich neben dem deutsch-israelischen Wirtschaftsrecht auch auf dem Gebiet der Menschenrechte engagiert und insbesondere Palästinenser bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem israelischen Staat vertritt.

Weiterhin war Rechtsanwalt Steffen Dietrich während seines Rechtsreferendariats für die Kanzlei Dr. Wolff und Partner tätig. Dr. Wolff wurde in Gesamtdeutschland bekannt, da er neben Mauerschützen auch den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Erich Honecker, verteidigt hat. Durch die Arbeit in der Kanzlei Dr. Wolff und Partner wurde bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich die Leidenschaft für das Strafrecht geweckt. Er stellte fest, dass Strafverfolgungsbehörden nicht immer besonderen Wert auf die Einhaltung von Rechten des Beschuldigten legen.

Unmittelbar nach seiner Zulassung machte sich Herr Dietrich als Rechtsanwalt selbständig.

Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Krautzig die Rechtsanwaltskanzlei Krautzig Dietrich Partner Rechtsanwälte, die in Berlin-Pankow geschäftsansässig war. Rechtsanwalt Dietrich leitete in der Kanzlei das strafrechtliche Dezernat.

Aufgrund der strafrechtlichen Spezialisierung gründete Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn des Jahres 2012 die Strafrechtskanzlei Dietrich in Berlin Kreuzberg.

Rechtsanwalt Dietrich verfügt auf dem Gebiet des Strafrechts inzwischen über langjährige Berufserfahrung. Ihm wurde von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Einen Einblick in von ihm betreute aktuelle Gerichtsverfahren und die dort erzielten Ergebnisse finden Sie hier.

Rechtsanwalt Dietrich ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.. In diesem Verein haben sich Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht zusammengeschlossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. ist die älteste Strafverteidigervereinigung in Deutschland.

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Juli 2025: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Fachanwalt Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Juli 2025: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

04. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.
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