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Untersuchungshaft

Strafverteidiger Dietrich betreut Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Eine Verhaftung oder Festnahme stellen einen erheblichen Schock für den Betroffenen, die Familie, Freunde und Bekannte dar.

Nach einer Verhaftung soll der Betroffene regelmäßig durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht vernommen werden. Sehr viele Betroffene fühlen sich aufgrund der Haftsituation stark unter Druck gesetzt und sind deshalb bereit, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zum Tatvorwurf zu machen.

Eine Aussage des Betroffenen stellt regelmäßig die Weichen für ein späteres Strafverfahren.

Deshalb sollten Freunde und Bekannte des Betroffenen sich unmittelbar nach der Festnahme oder Verhaftung mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dietrich versucht nach einer Festnahme oder Verhaftung unmittelbar Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich wird den Betroffenen umfassend über sein Aussageverweigerungsrecht aufklären und ihm empfehlen, zunächst keine Angaben zu machen.

Bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung bzw. Festnahme muss der Betroffene dem Haftrichter vorgeführt werden. An diesem Termin wird Rechtsanwalt Dietrich teilnehmen.

In dem Termin vor dem Haftrichter wird Rechtsanwalt Dietrich versuchen, dass ein Haftbefehl nicht erlassen, beziehungsweise ein bereits erlassener Haftbefehl nicht in Vollzug gesetzt wird.

Sollte z. B. aufgrund der Straferwartung oder der Tatschwere der Haftbefehl in Vollzug gesetzt werden, hält Rechtsanwalt Dietrich in den ersten Tagen nach der Verhaftung den Kontakt zwischen dem Betroffenen und seiner Familie bzw. Freunden und Bekannten. Nach ca. einer Woche können Familienangehörige und seine Freunde den Betroffenen in der Justizvollzugsanstalt besuchen. Rechtsanwalt Dietrich unterstützt die Angehörigen, Freunde und Bekannte bei der Erteilung von Besuchserlaubnissen und der Vereinbarung von Besuchsterminen in der Justizvollzugsanstalt.

Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, bestehen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl.

Um einen Haftbefehl wieder aufheben zu lassen stehen einem Verteidiger mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Seite. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt kann hierbei entscheiden, ob z.B. mündliche Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll. Ein falsches oder unnötiges Rechtsmittel wird in der Regel zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führen.

In diesem Verfahrensabschnitt ist es regelmäßig das Ziel, den Haftbefehl aufzuheben oder z. B. gegen Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug zu setzen.

Im Falle einer Festnahme oder Verhaftung sollten Sie zeitnah Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Die Strafrechtskanzlei Dietrich steht Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten unter oben angegebener Notfallnummer zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Haftbefehl finden Sie unter: http://www.rechtsanwalt-haftbefehl.de .

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls jedenfalls dann nicht aus, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz bestehe.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen und festgestellt werden. Nicht ausreichend ist hingegen, dass ein etwaiger Rückreisewille eines abwesenden Beschuldigten nicht hinreichend sicher festgestellt wurde.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

23. Mai 2025: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Mai 2025: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

14. Mai 2025: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.
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