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Verkehrsstrafrecht

Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen:

Neben den allgemeinen Sanktionen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe sehen mehrere Verkehrsstraftaten

  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB
  • eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 69 a StGB und
  • ein Fahrverbot gem. § 44 StGB

vor.

Die durch den Verlust des Führerscheins verursachte Beschränkung der individuellen Fortbewegungsmöglichkeit führt regelmäßig zu existenzbedrohenden Lebenssituationen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Sollte ein Tatvorwurf nachweisbar sein, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsanwaltes darin, Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen bzw. ihn schnellstmöglich wieder ausgehändigt bekommen.

Sinnvolle Maßnahmen für einen Rechtsanwalt sind hier vor allem Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, die Anregung einer Einstellung z.B. gegen Geldzahlung und die Ableistung bestimmter verkehrsspezifischer Seminare.

Da diese Maßnahmen häufig auch zeitaufwendig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Ab wann kann von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gesprochen werden?

Sondierende Gespräche über mögliche Betäubungsmittelgeschäfte stellen lediglich Vorbereitungshandlungen dar.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Juli 2025: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Fachanwalt Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Juli 2025: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

04. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.
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