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Untersuchungshaft

Strafverteidiger Dietrich betreut Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Eine Verhaftung oder Festnahme stellen einen erheblichen Schock für den Betroffenen, die Familie, Freunde und Bekannte dar.

Nach einer Verhaftung soll der Betroffene regelmäßig durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht vernommen werden. Sehr viele Betroffene fühlen sich aufgrund der Haftsituation stark unter Druck gesetzt und sind deshalb bereit, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zum Tatvorwurf zu machen.

Eine Aussage des Betroffenen stellt regelmäßig die Weichen für ein späteres Strafverfahren.

Deshalb sollten Freunde und Bekannte des Betroffenen sich unmittelbar nach der Festnahme oder Verhaftung mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dietrich versucht nach einer Festnahme oder Verhaftung unmittelbar Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich wird den Betroffenen umfassend über sein Aussageverweigerungsrecht aufklären und ihm empfehlen, zunächst keine Angaben zu machen.

Bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung bzw. Festnahme muss der Betroffene dem Haftrichter vorgeführt werden. An diesem Termin wird Rechtsanwalt Dietrich teilnehmen.

In dem Termin vor dem Haftrichter wird Rechtsanwalt Dietrich versuchen, dass ein Haftbefehl nicht erlassen, beziehungsweise ein bereits erlassener Haftbefehl nicht in Vollzug gesetzt wird.

Sollte z. B. aufgrund der Straferwartung oder der Tatschwere der Haftbefehl in Vollzug gesetzt werden, hält Rechtsanwalt Dietrich in den ersten Tagen nach der Verhaftung den Kontakt zwischen dem Betroffenen und seiner Familie bzw. Freunden und Bekannten. Nach ca. einer Woche können Familienangehörige und seine Freunde den Betroffenen in der Justizvollzugsanstalt besuchen. Rechtsanwalt Dietrich unterstützt die Angehörigen, Freunde und Bekannte bei der Erteilung von Besuchserlaubnissen und der Vereinbarung von Besuchsterminen in der Justizvollzugsanstalt.

Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, bestehen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl.

Um einen Haftbefehl wieder aufheben zu lassen stehen einem Verteidiger mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Seite. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt kann hierbei entscheiden, ob z.B. mündliche Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll. Ein falsches oder unnötiges Rechtsmittel wird in der Regel zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führen.

In diesem Verfahrensabschnitt ist es regelmäßig das Ziel, den Haftbefehl aufzuheben oder z. B. gegen Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug zu setzen.

Im Falle einer Festnahme oder Verhaftung sollten Sie zeitnah Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Die Strafrechtskanzlei Dietrich steht Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten unter oben angegebener Notfallnummer zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Haftbefehl finden Sie unter: http://www.rechtsanwalt-haftbefehl.de .

Strafrechtskanzlei Dietrich

Rechtsanwalt Steffen Dietrich

Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg

Urteile und Entscheidungen zur Seite

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das

Die Fortdauer der Untersuchungshaft darf im Laufe einer Hauptverhandlung nicht lediglich mit einem Verweis auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen oder frühere Haftfortdauerentscheidungen begründet werden.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls

Das bloße Wachestehen bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum reicht für den Erlass eines Haftbefehls jedenfalls dann nicht aus, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer

Die für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche Fluchtgefahr kann nicht damit begründet werden, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets ein rechtlich beachtlicher Fluchtanreiz bestehe.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher

Zur Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr müssen die entsprechenden notwendigen Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen und festgestellt werden. Nicht ausreichend ist hingegen, dass ein etwaiger Rückreisewille eines abwesenden Beschuldigten nicht hinreichend sicher festgestellt wurde.

Referenzen zur Seite

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Juli 2025: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Fachanwalt Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Juli 2025: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unser Mandant mit einem Bekannten in einem Technoclub feiern war und mehrere verschiedene Drogen konsumiert hatte, soll er sich in seinem Drogenrausch seinem Bekannten gegenüber wahnhaft verhalten haben. Der Bekannte unseres Mandanten rief daraufhin die Polizei. Als die Polizei dann eintraf, soll sich unser Mandant den Polizeibeamten gegenüber verbal aggressiv verhalten und sie beleidigt haben. Auch soll sich unser Mandant der anschließenden Festnahme widersetzt und einen der Beamten mit seinem Fuß am Kopf getroffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten daraufhin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren), tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und wegen Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) an.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

04. Juli 2025: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.
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